Fahrschule Gotkowski

Fahrausbildung

Ausbildung, Fahrzeuge & Kosten im Überblick

Sicher fahren lernen – Du bestimmst das Tempo!

Fahrausbildung

Alles, was du zum Führerschein wissen musst

Bei uns ist der Weg zum Führerschein nicht nur ein gesetzlicher Schritt, sondern ein aufregendes Abenteuer, das du in deinem eigenen Tempo gehst. Ob du das erste Mal hinter dem Steuer sitzt oder bereits Erfahrung im Straßenverkehr hast – wir bieten dir die passende Ausbildung für die unten stehenden Führerscheinklassen.

erfolgreiche Fahrschüler:innen
Jahre Erfahrung
Fokus auf Dich
Spaß & kein Lerndruck

Theorie

Im theoretischen Unterricht lernst du gemeinsam mit anderen Fahrschülern den gesetzlich vorgeschriebenen Grundstoff für den Straßenverkehr. Unsere Fahrlehrer vermitteln dir die Inhalte verständlich, praxisnah und mit vielen hilfreichen Tipps. Fragen kannst du jederzeit stellen.
Der Unterricht findet in einem großzügigen, angenehmen Raum mit bequemen Sitzplätzen statt. Snacks und Getränke stehen dir währenddessen zur Verfügung.

Umfang & Inhalte
Für die Ersterteilung eines Führerscheins (z. B. Klasse B) sind gesetzlich 12 Doppelstunden Grundstoff sowie 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff vorgeschrieben.

Behandelt werden unter anderem:

  • Persönliche Voraussetzungen und Risikofaktor Mensch
  • Rechtliche Grundlagen des Straßenverkehrs
  • Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Vorfahrt, Verkehrsregelungen und Bahnübergänge
  • Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonendes Fahren
  • Andere Verkehrsteilnehmer
  • Verkehrsbeobachtung und Fahrmanöver
  • Ruhender Verkehr
  • Verhalten in besonderen Situationen und Folgen von Verkehrsverstößen
  • Technische Grundlagen, Personen- und Güterbeförderung
  • Umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

Praxis

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Mithilfe deiner Ausbildungsdiagrammkarte kannst du deinen Lernfortschritt jederzeit nachvollziehen und gezielt an Verbesserungen arbeiten.
Die Ausbildung besteht aus Übungsfahrten und – je nach Führerscheinklasse – gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Für Übungsfahrten gibt es keine festgelegte Mindestanzahl – dein Können bestimmt den Umfang.

Sonderregelungen
Klasse A1 vorhanden:
keine Sonderfahrten, keine Theorieprüfung
Klasse AM:
keine Sonderfahrten vorgeschrieben

Vorgeschriebene Sonderfahrten
Klassen B und A:

  • 5 × 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 × 45 Minuten auf der Autobahn
  • 3 × 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Klasse BE:

  • 3 × 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 1 × 45 Minuten auf der Autobahn
  • 1 × 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Prüfungen & Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen
Für die Zulassung zu den Prüfungen sind gesetzlich erforderlich (nicht für die Anmeldung in der Fahrschule erforderlich):

  • gültiger Sehtest
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einhaltung des gesetzlichen Mindestalters
    (Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters)


Theoretische Prüfung
Nach Abschluss aller vorgeschriebenen Theoriestunden absolvierst du zunächst eine interne theoretische Vorprüfung bei uns. Nach Freigabe deiner Unterlagen durch den TÜV kannst du deine Theorieprüfung beim TÜV deiner Wahl ablegen.
Benötigt werden:

  • Bescheinigung der Fahrschule über die absolvierten Theoriestunden
  • Personalausweis
  • TÜV-Gebühr

Praktische Prüfung
Sobald du dich sicher im Fahrzeug und im Straßenverkehr fühlst, beantragen wir deinen praktischen Prüftermin beim TÜV. Wir bereiten dich gezielt darauf vor und klären alle offenen Fragen, damit du selbstbewusst in die Prüfung starten kannst.
Zum Prüfungstermin bringst du bitte:

  • deinen Personalausweis
  • die Prüfgebühr
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Führerscheinklassen & Ausbildungsarten

Für deine Fahrausbildung stehen dir moderne und sichere Fahrzeuge zur Verfügung. Du kannst deinen Autoführerschein auf Schaltwagen oder Automatik absolvieren – auch eine Kombination ist möglich.
Zusätzlich bieten wir die Ausbildung für Zweiräder an, vom Roller bis zum Motorrad. Unsere Fahrzeuge sind optimal ausgestattet und sorgen für eine sichere, praxisnahe Ausbildung.

Zweiradklassen

Klasse AM – Kleinkrafträder (Roller)

  • Max. 45 km/h
  • Mindestalter: 15 Jahre


Klasse A1 – Leichtkrafträder

  • Max. 125 cm³, bis 11 kW (ca. 100 km/h)
  • Mindestalter: 16 Jahre


Klasse A2 – Motorrad

  • Krafträder bis 35 kW
  • Mindestalter: 18 Jahre


Klasse A – Motorrad (unbeschränkt)

  • Direkteinstieg ab 24 Jahren möglich
  • Alternativ nach zweijährigem Besitz der Klasse A2

Pkw-Klassen

Klasse B – Autoführerschein

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) möglich


Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

  • Mindestalter Fahrschüler: 17 Jahre
  • Begleitperson:
    mindestens 30 Jahre alt
    seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B
    maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Anhängerklassen

Klasse BE – Pkw mit Anhänger

  • Pkw mit schwerem Anhänger
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Voraussetzung: Klasse B (vorhanden oder parallel)


Anhängererweiterung ohne Prüfung

  • Zusatzausbildung ohne separate praktische Prüfung möglich
  • Gesetzliche Voraussetzungen erforderlich
hast du fragen?

Häufige Fragen

Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten zum Führerschein –
übersichtlich und schnell für dich beantwortet.

Der Einstieg in die Fahrausbildung ist sinnvoll ca. 6 Monate vor dem Mindestalter der jeweiligen Führerscheinklasse.
Die Theorieprüfung ist frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Für die Anmeldung in unserer Fahrschule benötigst du lediglich deinen Personalausweis. Alle weiteren Unterlagen werden im Verlauf der Ausbildung benötigt.

Der Führerscheinantrag wird beim Straßenverkehrsamt deines Wohnortes eingereicht. Erforderlich sind:
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
biometrisches Passfot

Für BF17 sind zusätzlich zum normalen Antrag weitere Formulare für die Begleitpersonen erforderlich, inklusive einer Kopie des jeweiligen Führerscheins. Wir unterstützen dich dabei gerne.

Der gesetzlich vorgeschriebene Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kann bei zertifizierten Anbietern besucht werden. Auf Wunsch geben wir dir eine Empfehlung.

Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff
Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff
Zusätzlich kommt der klassenspezifische Unterricht:
Klasse B: 2 Doppelstunden
Klassen A / A1: 4 Doppelstunden
Klasse AM: 2 Doppelstunden

Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist individuell und gesetzlich nicht festgelegt.
Vorgeschrieben sind jedoch 12 Sonderfahrten für die Klassen B, A und A1 (Landstraße, Autobahn, Dämmerung). Dein Fahrlehrer entscheidet gemeinsam mit dir, wann du prüfungsreif bist.

Die theoretische Führerscheinprüfung wird beim TÜV abgelegt. Voraussetzungen sind:
Erreichtes Mindestalter (3 Monate vorher möglich)
Bearbeiteter Führerscheinantrag
Absolvierte Theoriestunden und bestandener interner Vortest
Zum Termin benötigst du deinen Personalausweis und die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule.

Die Dauer der Fahrausbildung ist individuell und hängt von deinem Lernfortschritt, deiner Verfügbarkeit und der gewählten Führerscheinklasse ab. In der Regel dauert die Ausbildung mehrere Wochen bis wenige Monate.

Ja. Sollte ein Wechsel notwendig sein, ist das innerhalb der Fahrschule in der Regel problemlos möglich.

Ja. In der Regel kannst du Theorieunterricht und praktische Fahrstunden parallel absolvieren. Das beschleunigt die Ausbildung und sorgt für einen besseren Lernerfolg.

Die theoretische Führerscheinprüfung kann beim TÜV in mehreren Sprachen abgelegt werden. Sprich uns einfach an, wir informieren dich über die Möglichkeiten.

Die Gesamtkosten setzen sich aus Grundbetrag, Fahrstunden, Sonderfahrten, Prüfungsgebühren und ggf. weiteren behördlichen Kosten zusammen. Gerne informieren wir dich transparent über alle Preise.

Kein Problem. Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung können wiederholt werden. Wir bereiten dich gezielt auf den nächsten Prüfungstermin vor.

Nein. Du kannst dich auch dann bei uns anmelden, wenn du nicht in unserem direkten Einzugsgebiet wohnst. Der Führerscheinantrag wird beim Straßenverkehrsamt deines Wohnortes gestellt.